Die Jugendhilfe versteht ihre Adressaten als Menschen, deren Selbst- und Mitbestimmung aktiv zu fördern ist. Als Mitglieder dieser Gesellschaft haben Kinder und Jugendliche das Recht, an sie betreffenden gesellschaftlichen Prozessen und Entscheidungen in ihrem Interesse mitzubestimmen.
Deshalb ist es notwendig, junge Menschen möglichst früh an der Gestaltung des Zusammenlebens teilhaben zu lassen. Sie brauchen Räume, die ihnen die Möglichkeit zur Entfaltung und Partizipation gibt, z.B. durch unser Bewohnerparlament. Ihre besonderen Anliegen werden in der Raum- und Angebotsgestaltung berücksichtigt.
Wenn junge Menschen sich an der Gestaltung des Zusammenlebens beteiligen, entstehen neue Ideen und Lösungen. Diese werden von unseren Mitarbeiterinnen aufgegriffen.
Für Beschwerden stehen unseren jungen Frauen unterschiedliche Ansprechpartner*innen und Beschwerdewege zur Verfügung.